Informationen über Zuwendungen
Informationen des Finanzanlagenvermittlers AGATHON CAPITAL GmbH über Vergütungen und die Annahme von Zuwendungen
Vermittler: | AGATHON CAPITAL GmbH Solinger Str. 26 51371 Leverkusen |
Geschäftsführer: | Erich Schilcher |
Vergütungen; Zuwendungen von Dritten (Anlagevermittlung auf Provisionsbasis)
Die AGATHON CAPITAL GmbH verlangt in der Regel keine Vergütung direkt von ihren Kunden; Abweichungen hiervon werden mit dem jeweiligen Kunden individuell vereinbart.
Bei der Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen an Investoren erhält die AGATHON CAPITAL GmbH allerdings in der Regel Zuwendungen von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft/Fondsgesellschaft in Form einer laufenden Bestandsprovision.
Bestandsprovision
Die AGATHON CAPITAL GmbH kann für die vermittelten Fondsanteile Zuwendungen in Form volumenabhängiger Vertriebsfolgeprovisionen, die von den Fondsgesellschaften/Kapitalverwaltungsgesellschaften aus der vereinnahmten Verwaltungsvergütung (sog. Managementfee) bezahlt werden, erhalten (auch bezeichnet als "Bestandsprovision").
Die Höhe der Bestandsprovision orientiert sich jeweils an der Summe der Beträge aller durch den jeweiligen Kunden gezeichneten und gehaltenen Anteile bzw, Aktien an dem jeweiligen Fonds, nähere Angaben s.u.
Die Vereinnahmung dieser Bestandsprovision dient dazu, dass die AGATHON CAPITAL GmbH für ihre Kunden eine effiziente Plattform zur Vermittlung von Investmentvermögen bereitstellen kann und als Ansprech- und Informationspartner des Investors auch nach Zeichnung zur Verfügung steht. Weitere Einzelheiten hierzu teilt Ihnen die AGATHON CAPITAL GmbH gern auf Nachfrage mit.
Der Kunde verzichtet darauf, hinsichtlich der oben dargestellten erhaltenen und vereinnahmten Zuwendungen etwaige Herausgabeansprüche geltend zu machen und er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von der AGATHON CAPITAL GmbH vereinnahmten Zuwendungen abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 667, 675 BGB, 384 HGB) bei der AGATHON CAPITAL GmbH als Vergütung verbleiben.
Höhe der Zuwendungen (Bestandsprovisionen)
Die AGATHON CAPITAL GmbH erhält für die Vermittlung und Beratung von Aktien und Anteilen an offenen und geschlossenen Investmentvermögen derzeit regelmäßig folgende Zuwendungen:
Anbieter | Bestandsprovision p.a. |
Aquila Asset Management AG, Baar (ZG) | bis zu 25% der Managementfee |
Swise AG, Zürich (ZH) | bis zu 25% der Managementfee |
Universal Investment GmbH | bis zu 25% der Managementfee |
Vermittlungsvergütung (einmalig)
Die AGATHON CAPITAL GmbH erhält keine einmalige Vermittlungsvergütung (z.B. einen Anteil eines Ausgabeaufschlags) für das Vorstellen des Fonds und für weitere Dienstleistungen im Rahmen des Vermittlungs-, Beratungs- bzw. Zeichnungsprozesses.
Sachzuwendungen
Die AGATHON CAPITAL GmbH kann von dem jeweiligen Produktemittenten geringwertige nicht monetäre Zuwendungen z.B. in Form von Produktschulungen erhalten. Diese führen nicht zu einem Interessenkonflikt gegenüber dem Kunden, sondern dienen gerade einem guten Produktverständnis.
Zuwendungen an Dritte
Zuwendungen an Dritte leistet die AGATHON CAPITAL GmbH nicht.
Stand: Oktober 2024